Ein weiterer Schwerpunkt ist das Bank- und Kapitalanlagerecht. Hier beraten wir in allen Fragen des privaten und institutionellen Bankrechts ebenso wie bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen. Hilfestellung geben wir auch bei rechtlichen Konstruktionen zur Aufnahme von Kapital am freien Markt, z.B. durch die Bildung von AG´s, geschlossenen Fonds usw. vom Businessplan bis zur Prospektierung und den erforderlichen Bankgesprächen. Wir führen außergerichtliche Verhandlungen mit Banken in allen Finanzierungs-, Hypotheken- und Immobilienangelegenheiten.
Einen erheblicher Teil der Beratung findet auch im Recht Spanien statt. Hier beraten wir mit unseren Kooperationspartnern umfassend in allen Fragen des spanischen Rechts: Erbschaftsannahmen, Erbauseinandersetzungen, Vermögensauseinandersetzungen bei Scheidung, Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten, Finanzierungen, Immobiliengeschäfte. Wir sind hier mit unserem Partner mit einem Büro in Palma aufgestellt, von wo aus die gesammte Abwicklung, auch das Festland und die Canaren betreffend, stattfindet. Wir waren über das Informationsportal
www.mallorca-pro.com einer der ersten spezialisierten Anbieter in diesem Bereich überhaupt.